Die Blaue Karte EU ist weiterhin der wichtigste Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Für 2026 wurden die Gehaltsgrenzen aktualisiert. Sie werden jährlich neu berechnet und orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung — ein Grund, die aktuellen Werte vor jedem Antrag zu prüfen.

Gehaltsgrenzen 2026

  • Allgemeine Grenze: 50.700 € brutto/Jahr (ca. 4.225 €/Monat)
  • Reduzierte Grenze für Mangelberufe und Berufsanfänger: 45.934,20 € brutto/Jahr (ca. 3.827 €/Monat)

Die reduzierte Grenze gilt für Mangelberufe — unter anderem IT, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Mathematik, Medizin und Pharmazie — sowie für Personen, die ihren Abschluss in den letzten drei Jahren erworben haben. Erfahrene IT-Fachkräfte ohne formalen Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 18g AufenthG ebenfalls eine Blaue Karte erhalten, wenn sie gleichwertige theoretische Kenntnisse nachweisen und die reduzierte Gehaltsgrenze erreichen.

Wesentliche Voraussetzungen

  • Ein anerkannter Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule (oder die IT-Ausnahme oben)
  • Ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland
  • Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses mit einer deutschen Qualifikation
  • Ein Gehalt, das die jeweilige Grenze erreicht (regelmäßige, bedingungslose Sonderzahlungen können angerechnet werden)

Ablauf des Antrags

  • Prüfen, ob Arbeitsplatzangebot und Gehalt die jeweilige Grenze erreichen
  • Anerkennung des Abschlusses klären (ggf. Anerkennungsverfahren einleiten)
  • Visumantrag stellen (bei Antragstellung aus dem Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung)
  • Nach der Einreise die Blaue Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde abholen
  • Familienangehörige gesondert anmelden — hier gelten erleichterte Bedingungen für den Familiennachzug

Vorteile

Inhaber einer Blauen Karte EU können schneller eine Niederlassungserlaubnis erhalten als bei einem Standardtitel (je nach Deutschkenntnissen nach 21 oder 33 Monaten), Familienangehörige profitieren von erleichtertem Nachzug, und der Wechsel des Arbeitgebers sowie die Mobilität innerhalb der EU sind vergleichsweise flexibel geregelt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gehaltsgrenzen ändern sich jährlich; Anträge sollten anhand der aktuellen Werte geprüft werden.

Turkut Legal begleitet Anträge auf die Blaue Karte EU von der Prüfung des Arbeitsplatzangebots über die Anerkennung des Abschlusses bis zum Visumverfahren und Familiennachzug. Um zu klären, welche Gehaltsgrenze und welcher Weg für Ihre Situation gilt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Beratung in türkischer, englischer und deutscher Sprache.