Am 1. September 2026 eröffnete die Oberstaatsanwaltschaft Ankara in Abstimmung mit dem Nationalen Nachrichtendienst (MİT) und der Terrorabwehr der Polizei Ankara ein Ermittlungsverfahren und kündigte zeitgleiche Operationen gegen die angeblich aktuelle informationstechnische Struktur der FETÖ/PDY an. Nach der Mitteilung ergingen Haftbefehle gegen 13 Verdächtige, deren organisatorische Tätigkeit über die verschlüsselte Messaging-Anwendung Signal erfolgt sein soll. Zehn Personen wurden am 1. September 2026 festgenommen; die Fahndung nach den übrigen drei Personen dauere an.
Die Mitteilung rückte Signal in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Sie legte jedoch weder die konkret herangezogenen Nachrichten noch das einzelnen Verdächtigen zugeschriebene Verhalten und – entscheidend – auch nicht die genaue Methode dar, mit der etwaige Signal-Daten erlangt worden sein sollen. Die Nutzung von Signal ist in der Türkei nicht an sich rechtswidrig. Die Rechtsfrage lautet daher nicht, ob die Anwendung genutzt wurde, sondern wie die Daten erlangt, in welchem Umfang sie der Verteidigung offengelegt und ob sie in eine automatische Schuldvermutung umgewandelt wurden.In diesem Zusammenhang kommt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ByLock sowie den anhängigen EncroChat-, SkyECC- und ANOM-Beschwerden besondere Bedeutung zu.
ByLock: das Urteil Yalçınkaya und zwei zentrale Verletzungen
Leitentscheidung zur ByLock-Beweisverwertung ist das Urteil der Großen Kammer vom 26. September 2023 in der Sache Yüksel Yalçınkaya gegen Türkei (Beschwerde Nr. 15669/20). Der Gerichtshof stellte fest, dass die bloße Nutzung von ByLock automatisch und isoliert als Beweis für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu werten den Grundsatz nulla poena sine lege (Art. 7 EMRK) verletzt. Die Vorenthaltung der Rohdaten und der technischen Methode gegenüber der Verteidigung sowie die unzureichende Prüfung der Beweistauglichkeit durch die nationalen Gerichte verletzten zudem das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6). Der Kern des Urteils lautet: Die Nutzung einer verschlüsselten Anwendung darf nicht ohne individualisierte Prüfung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale in eine automatische Verurteilung umgewandelt werden. Sind Herkunft, Integrität und technische Gewinnung der Beweise der gerichtlichen Kontrolle entzogen, werden die Garantien eines fairen Verfahrens untergraben.
EncroChat und SkyECC: noch kein endgültiges Sachurteil
Zu EncroChat und SkyECC liegt noch kein endgültiges EGMR-Urteil vor, das eine Verletzung in der Sache feststellt. In A.L. und E.J. gegen Frankreich (Beschwerden Nr. 44715/20 und 47930/21) erklärte der Gerichtshof die Beschwerden mit Entscheidung vom 17. Oktober 2024 wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs in Frankreich für unzulässig.Der Gerichtshof hat ferner drei weitere Beschwerden zu EncroChat, SkyECC und ANOM den betroffenen Regierungen zugestellt.
In Silgir gegen Deutschland (Beschwerden Nr. 27618/21 und 22234/25) wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine deutsche Verurteilung auf Grundlage von EncroChat-Abgriffen. Im Zentrum stehen die Vorenthaltung technischer Spezifikationen und Rohdaten gegenüber der Verteidigung sowie das Abhören von Anwaltskommunikation. Gestützt wird die Beschwerde auf Art. 8, Art. 5 und insbesondere Art. 6 EMRK.
Isha und Emmen gegen Norwegen (Beschwerden Nr. 7905/25 und 9417/25) betrifft die Verwertung von EncroChat- und SkyECC-Material, das von den französischen Behörden erlangt wurde. Entscheidend ist, ob dieses Material für die Verurteilung ausschlaggebend war, ob Integrität und Echtheit unabhängig geprüft werden konnten und ob der Verteidigung eine echte Angriffsmöglichkeit zustand.
Raal gegen Estland (Beschwerden Nr. 14711/25 und 14712/25) ist ebenfalls zugestellt und anhängig. Die ANOM-Verfahren werfen strukturell vergleichbare Fragen nach Art. 6 auf. Anders als EncroChat und SkyECC soll ANOM in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden konzipiert und betrieben worden sein; damit treten Lockspitzelproblematik, operative Kontrolle und Offenlegungspflichten hinzu. Die zugrunde liegenden Fair-Trial-Fragen – wirksame Angreifbarkeit der Beweise, unabhängige Echtheitsprüfung und Waffengleichheit – überschneiden sich weitgehend mit der SkyECC- und EncroChat-Rechtsprechung.
Fällt Signal in dasselbe Muster?
Der Signal-Sachverhalt unterscheidet sich von EncroChat, SkyECC und ByLock. Der Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft Ankara ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu entnehmen, dass die Verdächtigen ihre Gerätepasswörter preisgaben und die Nachrichten über die Endgeräte selbst ausgelesen wurden. Gegenstand ist dann nicht die massenhafte heimliche Überwachung oder eine Fernkompromittierung der Anwendung, sondern der Zugriff auf ein beschlagnahmtes Mobiltelefon und die Verwertung dort gespeicherter Nachrichten. Das in der Yalçınkaya- und EncroChat-Linie identifizierte Kernproblem – die Vorenthaltung von Rohdaten und technischen Methoden sowie die Umwandlung der Beweise in eine automatische Schuldvermutung – muss sich daher nicht in gleicher Weise stellen. Die rechtliche Prüfung entfällt dadurch nicht.
Im Gegenteil sind weiterhin folgende Fragen sorgfältig zu prüfen:
• Wurde das Passwort freiwillig oder unter Druck herausgegeben?
• Wurde das Verbot des Selbstbelastungszwangs beachtet?
• Waren Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig?
• Lassen sich Herkunft, Integrität und Übertragungskette der vom Gerät stammenden Nachrichten überprüfen?
Fazit
Verschlüsselte Nachrichtendaten begründen für sich genommen keine Schuldvermutung. Der Gerichtshof hat dies im ByLock-Kontext klargestellt und stellt nun vergleichbare Fragen in den EncroChat-, SkyECC- und ANOM-Verfahren. Bei Signal verlagert sich der Schwerpunkt der rechtlichen Debatte von der massenhaften Fernüberwachung auf Beschlagnahme, Einwilligung, das Verbot des Selbstbelastungszwangs sowie die Überprüfbarkeit von Herkunft und Integrität der Nachrichten. Entscheidend ist nicht der Name der Anwendung, sondern wie die Beweise erlangt wurden, ob sie vor Gericht überprüft werden können und ob die Garantien eines fairen Verfahrens gewahrt wurden.
*Dieser Text ist eine von Menschen geprüfte KI-Übersetzung des englischen Originals.
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Wie wir helfen können | Turkut Legal
Turkut Legal berät in Straf- und Menschenrechtsverfahren, in denen verschlüsselte Nachrichtendaten – einschließlich Signal, ByLock, EncroChat und SkyECC – eine Rolle spielen, und erstellt Gutachten für europäische Gerichte zu Fair-Trial-Standards, zur Offenlegung von Rohdaten und technischen Methoden, zu Durchsuchung und Beschlagnahme, zur Einwilligung in den Gerätezugriff sowie zum Verbot des Selbstbelastungszwangs.
Unser Gründer Dr. Emre Turkut hat den von Statewatch veröffentlichten Expertenbericht zu ByLock und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mitverfasst und in Gerichtsverfahren zu digitalen Beweismitteln als Sachverständiger mitgewirkt.
Steht in einem Verfahren in Frage, ob Nachrichten von einem beschlagnahmten Telefon eine Verurteilung rechtmäßig tragen dürfen, ob der Verteidigung eine echte Möglichkeit zur Prüfung von Herkunft und Integrität der Daten eingeräumt wurde oder ob die Beweise als automatische Schuldvermutung behandelt wurden, kontaktieren Sie uns, damit das rechtliche Risiko mit der erforderlichen Präzision dokumentiert werden kann.