Fragen, die Mandanten oft stellen
Klare Antworten auf die Fragen, die uns zur Zusammenarbeit mit Turkut Legal am häufigsten gestellt werden — Sprachen, grenzüberschreitende Mandate, Verfahren vor EGMR und Verfassungsgericht und wie der Einstieg abläuft.
Ist Turkut Legal eine Kanzlei? Können Sie mich vor einem deutschen Gericht vertreten?
Turkut Legal ist eine Rechtsberatung, die als Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beim Bundesamt für Justiz (BfJ) registriert ist. Wir bieten strategische Beratung, juristische Gutachten und Vertretung vor internationalen Institutionen wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und UN-Verfahren sowie vor dem Verfassungsgericht der Türkei. Für Verfahren, die einen deutschen Rechtsanwalt erfordern, arbeiten wir mit einem vertrauenswürdigen Netzwerk lokaler Anwälte zusammen.
Ich spreche kein Türkisch oder Deutsch, können wir trotzdem zusammenarbeiten?
Ja. Wir arbeiten mit Mandanten auf Englisch, Deutsch und Türkisch, Sprache ist selten ein Hindernis.
Ich bin weder in Deutschland noch in der Türkei ansässig. Können Sie trotzdem helfen?
Ja. Ein Großteil unserer Arbeit ist ihrer Natur nach grenzüberschreitend. Wir unterstützen regelmäßig Mandanten bei Streitigkeiten oder Transaktionen zwischen türkischem, deutschem und anderem europäischem Recht.
Was ist vor einer Beschwerde beim EGMR oder einer Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht nötig?
Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Verfassungsgericht der Türkei setzen in der Regel voraus, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde, zudem gelten strikte Fristen; eine frühzeitige Prüfung Ihres Falls lohnt sich.
Können Sie bei einer INTERPOL Red Notice oder einer CCF-Akte helfen?
Ja. Wir erstellen und stellen Anträge an die Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Dateien (CCF) — auf Löschung, Berichtigung oder Akteneinsicht — und beraten zu den Auslieferungs- und Asylfragen, die häufig damit einhergehen.
Übernehmen Sie Verfassungsgerichtsbeschwerden (AYM) für im Ausland lebende Personen?
Ja. Eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht der Türkei kann unabhängig von Ihrem Wohnort für Sie vorbereitet und eingereicht werden, sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Fristen erfüllt sind.
Arbeiten Sie nur mit Privatpersonen oder auch mit Unternehmen und NGOs?
Beides. Wir betreuen Privatmandanten, Investoren, Unternehmen und Menschenrechts-NGOs in unseren Tätigkeitsbereichen.
Wie können wir starten?
Rufen Sie an, senden Sie eine kurze Nachricht per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ein direktes Gespräch zeigt meist am schnellsten, wie wir helfen können.